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Geschlechtergerechte Sprache

"Männer werden fast immer richtig eingeordnet, Frauen fast nie, denn in unserer Sprache gilt die Regel: 99 Sängerinnen und ein Sänger sind 100 Sänger." (Luise Pusch, 1990)

Wieso überhaupt geschlechtergerechte Sprache?

Sprache hat einen enormen Einfluss. Sie schafft Wirklichkeit, lenkt unsere Wahrnehmung und kreiert Stereotype. Sprache ist mehr als das gesprochene Wort und der Austausch von Informationen. Nicht nur was gesagt wird, ist wichtig, sondern auch, was ankommt. Über den offensichtlichen Inhalt hinaus vermittelt Sprache Botschaften, die persönliche Ansichten und Erwartungen beinhalten. Der bewusste Umgang mit Sprache und eine wertschätzende Ansprache aller Geschlechter macht sprachliche Gleichberechtigung aus. So finden sich in unserer Gesellschaft auch heute noch Machtstrukturen und Ungleichheiten - diese wirk(t)en sich zum einen auf unsere Sprache aus, zum anderen kann auch Sprache solche Strukturen stärken.

Hier finden Sie einen Artikel, der kurz Studien widergibt, welche die Wirkung geschlechter(un)gerechter Sprache aufzeigen.

Tipps zur geschlechtergerechten Sprache

In unserem heutigen Sprachgebrauch treten immer noch häufig Missverständnisse auf, wenn wir nicht deutlich machen, ob wir nur Frauen, nur Männer oder Frauen und Männer meinen. Meist meinen wir zwar Männer und Frauen, benutzen aber nur das männliche Substantiv. Dabei kann man schon mit einfachen Tricks Klarheit schaffen.

Zunächst gilt für den LWL: In der internen wie externen dienstlichen Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beachten.

So nicht:

  • "Soweit personenbezogene Bezeichnungen in männlicher Form aufgeführt sind, beziehen sie sich auf beide Geschlechter in gleicher Weise."

Solche und ähnliche Formulierungen können nicht als geschlechtergerechte Sprache bezeichnet werden und stellen einen Verstoß gegen den Paragraphen 4 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW dar.

Besser so:

Es sind in der Sprache immer beide Geschlechter abzubilden (§ 4 LGG). Das kann bestenfalls durch geschlechtsneutrale Begriffe geschehen. Wenn dies nicht möglich ist, sind die weibliche und männliche Sprachform zu verwenden. Abgesehen von dieser Vorgabe gibt es im LWL keine feste Regelung zur geschlechtergerechten Sprache. Am besten ist es also, wenn Sie geschlechtsneutral formulieren. Hier einige Anregungen:

  • Geschlechtsneutrale Nomen: Person, Leute, Beschäftigte, Elternteil
  • Substantivierung: teilnehmen → Teilnehmende
  • geschlechtsneutrale Pronomen: wer, alle, jemand
  • Partizipien: Vertreter → vertreten durch
  • Passivbildungen: Der Antragssteller muss den Antrag ausfüllen. → Der Antrag ist auszufüllen.
  • Kollektivbezeichnungen: Projektteam, Abteilung, Personal

Wenn keine geschlechtsneutralen Ausdrücke gefunden werden können, gibt es verschiedene Varianten, um Männer und Frauen sprachlich gleich zu behandeln. Allerdings stoßen die verschiedenen Realisierungen auch auf ihre Grenzen:

  • Beidnennung: Mitarbeiter und Mitarbeiterin
    • Problem: Dies Form geht von einem binären Geschlechterverständnis aus und sind so nicht konform mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16).
  • Gender-Star: Mitarbeiter*in
  • Gender-Gap: Mitarbeiter_in
  • Gender-Doppelpunkt: Mitarbeiter:innen
  • Gender-Trema: Mitarbeiterïnnen
  • ...
    • Problem: Gender-Star und zahlreiche weitere Zeichen bieten zwar Raum für alle Menschen, also auch für die, die sich nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen können. Allerdings stoßen diese Zeichen auf ihre Grenzen, wenn es um die Barrierefreiheit geht, da Screenreader die Zeichen (noch) nicht richtig vorlesen können.

Leichte Sprache

Das Thema Sprache ist viel komplexer als hier dargestellt.

Es geht nicht nur um Gendergerechtigkeit, sondern auch um Inklusion. Alle Menschen müssen textlich erreicht werden, deshalb etabliert sich zunehmend auch die Leichte Sprache. Informationen finden Sie beispielsweise auf den LWL-Seiten zum Inklusiven Internet.